Allgemeine Geschäftsbedingungen der künstlerischen Betriebe der Stiftung Oper in Berlin

1. Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesuchern und der Stiftung Oper in Berlin für deren künstlerische Betriebe (Deutsche Oper Berlin, Staatsoper Unter den Linden, Komische Oper Berlin und Staatsballett Berlin). Soweit im Folgenden nur die Stiftung Oper in Berlin genannt wird, sind auch deren künstlerischen Betriebe gemeint.

Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt.

Für Abonnenten sowie Besucherorganisationen und deren Mitglieder gelten diese Bedingungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.

 

2. Spielpläne und Anfangszeiten

Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten sind aus den offiziellen Veröffentlichungen der Stiftung Oper in Berlin ersichtlich.

Spielplanänderungen und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten.

Für Angaben auf Plakaten oder in anderen Veröffentlichungen übernimmt die Stiftung Oper in Berlin keine Gewähr.

 

3. Eintrittspreise

Die Stiftung Oper in Berlin veröffentlicht die jeweils gültigen Eintrittspreise und gibt sie an den Kassen bekannt.

Ermäßigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises an den Kassen der Spielstätten gewährt. Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit diesem Nachweis gültig. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuentrichten.

 

4. Kartenabgabe

Der Vorverkauf erfolgt für eine Spielzeit im voraus zu den in den Veröffentlichungen der Stiftung Oper in Berlin genannten Zeiten. Die Stiftung Oper in Berlin behält sich vor, in Einzelfällen die Kartenvergabe pro Käufer zu beschränken. Schwerbehinderte Menschen können bevorzugt behandelt werden.

Schriftliche Kartenanfragen werden ab Beginn des Vorverkaufs in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Ein Anspruch auf Bearbeitung in der Reihenfolge des Eingangs besteht nicht. Fernmündliche Kartenbestellungen werden ab Beginn des Vorverkaufs entgegengenommen.

Erfolgt die Bezahlung für bestellte Karten nicht innerhalb der jeweils angegebenen Frist, werden diese für den Weiterverkauf freigegeben.

Bereits bezahlte Karten können auf Wunsch zugesandt werden. Kosten und Gefahr der Versendung trägt der Besteller.

Erworbene Eintrittskarten dürfen ohne vorherige Zustimmung der Stiftung Oper in Berlin nicht zu gewerblichen und kommerziellen Zwecken weiterveräußert werden. Die Stiftung Oper in Berlin behält sich bei Zuwiderhandlung rechtliche Schritte vor. Weiterhin ist die Stiftung berechtigt, die Verantwortlichen, die gegen das vorstehend aufgeführte Verbot verstoßen, in Zukunft vom Eintrittskartenerwerb auszuschließen.

Abweichende oder ergänzende Regelungen für den Kartenverkauf bleiben vorbehalten. Sie werden von der Stiftung Oper in Berlin veröffentlicht oder an den Kassen bekannt gemacht.

 

5. Kartenrückgabe

Die Rücknahme verkaufter Karten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für verfallene Karten wird kein Ersatz gewährt.

Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe verkaufter Karten.

Wird ein anderes Werk gespielt als das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigte, kann diese Karte vor Beginn der Aufführung gegen Erstattung des Eintrittspreises zurückgegeben werden.

Fällt eine Vorstellung ersatzlos aus, wird der Kartenpreis erstattet, sofern die Eintrittskarten dem Besucherservice innerhalb von 30 Tagen ab Vorstellungstermin vorgelegt bzw. zugeschickt werden.

Ein Vorstellungsabbruch begründet nur dann einen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises, wenn der Abbruch vor der ersten Pause oder, falls es sich um eine Vorstellung ohne Pause handelt, vor Erreichen der Hälfte der vorgesehenen Vorstellungsdauer erfolgt. Der Anspruch kann nur innerhalb von 30 Tagen ab Vorstellungstermin durch Vorlegung oder Zusendung der Eintrittskarten beim Besucherdienst geltend gemacht werden.

Über den in den vorstehenden Absätzen geregelten Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises hinaus werden weitere Aufwendungen oder Schäden des Besuchers nicht ersetzt.

 

6. Kartenverlust

Verliert ein Besucher seine Eintrittskarte, kann ihm von der Kasse eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er glaubhaft macht, welche Eintrittskarte er erworben hat. Der Besitzer der Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer einer Ersatzkarte.

 

7. Einlass

Die Zuschauergarderoben und Foyers werden in der Regel eine Stunde vor Beginn einer Vorstellung geöffnet.

Es besteht kein Anspruch auf Einlass nach Vorstellungsbeginn. Wird einem Besucher aufgrund seiner Verspätung kein Einlass gewährt, so hat dieser keinen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.

 

8. Garderobe

Mitgebrachte Garderobe und Gegenstände, wie insbesondere Rucksäcke, Koffer oder größere Taschen, sind während des Vorstellungsbesuches zur Aufbewahrung abzugeben. Die Aufbewahrung von Tieren ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Stiftung Oper in Berlin behält sicht vor, eine Garderobengebühr zu erheben.

Die abgegebene Garderobe ist gemäß den aushängenden Versicherungsbedingungen versichert. Besucher der Deutschen Oper Berlin können Pelze nur an den dafür besonders gekennzeichneten Garderoben gegen Entrichtung einer Versicherungsgebühr zur Aufbewahrung abgeben.

Bei Vorlage der Garderobenmarken werden die aufbewahrten Gegenstände ohne Prüfung der Berechtigung ausgehändigt. Ohne Marke dürfen Garderobengegenstände einem Besucher nur dann ausgehändigt werden, wenn er glaubhaft macht, dass er der berechtigte Empfänger ist.

Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderobengegenstände sowie der Verlust einer Garderobenmarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich zu melden. Bei Verlust einer Garderobenmarke ist der Besucher zum Ersatz der Wiederbeschaffungskosten verpflichtet.

 

9. Fundsachen

Gegenstände aller Art, die in den Spielstätten der Stiftung Oper in Berlin gefunden werden, sind beim Haus- oder Garderobenpersonal abzugeben. Die weitere Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978ff. BGB.

 

10. Hausrecht

Das Hausrecht obliegt den Intendanten, die sich zu dessen Ausübung ihrer Erfüllungsgehilfen, insbesondere des Abendpersonals bedienen.

Den Anweisungen des Personals der Spielstätten ist Folge zu leisten.

Besuchern kann der Zutritt zu den Spielstätten verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellungen stören oder andere Besucher belästigen. Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Karte haben. Der Zutritt kann auch Besuchern verweigert werden, die wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Einen Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Besucher nicht.

Personen, die den Kartenverkauf behindern oder Besucher belästigen, können aus den Spielstätten gewiesen werden. Es ist nicht gestattet, in den Kassenhallen oder sonst in den Spielstätten sowie auf den dazugehörigen Grundstücken Eintrittskarten zum Verkauf anzubieten.

Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Wechselt ein Besucher unberechtigterweise den Platz, kann die Stiftung Oper in Berlin den Differenzbetrag erheben oder den Besucher auf den auf der Karte bezeichneten Platz oder aus der Vorstellung verweisen.

Mobiltelefone, Uhren und andere technische Geräte mit akustischen Signalen sind während der Vorstellung auszuschalten.

 

11. Bild- und Tonaufnahmen

Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art sind den Besuchern untersagt. Bei Zuwiderhandlungen können Besucher aus den Spielstätten verwiesen werden.

Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu von der Stiftung Oper in Berlin ermächtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher durch ihre Teilnahme an der Vorstellung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.

 

12. Haftung

Für Schäden jeder Art, die ein Besucher in den Spielstätten der Stiftung Oper in Berlin erleidet, haftet die Stiftung Oper in Berlin, ihre Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleiben unberührt, soweit es um typischerweise vorhersehbare Schäden handelt.

 

13. Datenschutzbestimmungen

Sofern der Theaterbesucher beim Kartenerwerb die Einwilligung erteilt hat, dürfen personenbezogene Bestelldaten von der Stiftung Oper in Berlin (Deutsche Oper Berlin, Staatsoper Unter den Linden, Komische Oper Berlin und Staatsballett Berlin) zu Kundenbetreuungszwecken erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Unter Kundenbetreuungsdaten werden Maßnahmen verstanden, die dem Kunden wesentliche Informationen vermitteln und dem Kunden deshalb Vorteile bringen. Der Theaterbesucher wurde darüber informiert, dass diese Einwilligung jederzeit ohne Nachteile widerrufen werden kann. Von der Stiftung Oper in Berlin wurde ihm versichert, dass datenschutzrechtliche Belange ohne Einschränkung gewährleistet werden und keine Übermittlung solcher Daten an Dritte erfolgt.

 

14. Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.09.2017 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisher geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stiftung Oper in Berlin außer Kraft.

 

15. Schlussklausel

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Rechtwirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Die Stiftung Oper in Berlin ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.

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01
DEZ

Adventskalender im Foyer: Das 1. Fensterchen

Heute im Foyer: „An American Christmas“
Lieblingslieder aus Nord- und Südamerika
mit Julie Wyma, Valeria Delmé und Jamison Livsey
17.00 Uhr / Rang-Foyer rechts
Dauer: ca. 25 Minuten / Eintritt frei


Vom frostigen Norden Alaskas bis zum südlichsten Zipfel Chiles, von Buenos Aires bis New York City – die Adventszeit wird auf dem gesamten amerikanischen Doppelkontinent gefeiert. Doch gibt es gewaltige Unterschiede, wie das Weihnachtsfest wo begangen wird. Diese Vielfalt spiegelt sich auch in der Musik wieder, welche den Feierlichkeiten vorangehen und diese begleiten. Während der argentinische Komponist Ariel Ramírez in seiner Kantate „Navidad Nuestra“ (deutsch: „Unsere Weihnacht“) die schwungvollen Rhythmen südamerikanischer Tänze aufgreift, gelingt es Songs wie „White Christmas“ oder „I’ll Be Home for Christmas“ auf einzigartige Weise das Besinnliche ins Populäre zu übertragen. Begleiten Sie die Sopranistinnen Julie Wyma und Valeria Delmé sowie den Pianisten Jamison Livsey auf eine Reise durch die musikalischen Gefilde jenseits des Atlantiks.

Julie Wyma stammt aus den USA und studierte an den Universitäten in Indiana, Missouri und Arizona. Zahlreiche Auftritte auf der Opern- und Konzertbühne führten sie durch die USA und Europa. Seit der Spielzeit 2021/22 ist sie als 1. Sopran Mitglied des Chores der Deutschen Oper Berlin, wo sie mit ihren Kolleg*innen nicht nur in den großen Choropern singt, sondern darüber hinaus auch als La Conversa in SUOR ANGELICA eine solistische Partie übernimmt. Neben ihrer Tätigkeit als Sängerin ist Julie Wyma auch als Gesangslehrerin, Kostümbildnerin und Regisseurin aktiv.

Valeria Delmé wurde in Buenos Aires geboren und sammelte bereits früh erste musikalische Erfahrungen u. a. als Solistin im Kinderchor des Teatro Colón. Es folgten weitere Opernauftritte auf verschiedenen Bühnen in Argentinien sowie eine Ausbildung am Conservatorio Superior de Música „Manuel de Falla“, ehe sie im Jahr 2017 begann, regelmäßig in Deutschland zu konzertieren. Inzwischen singt Valeria Delmé als 2. Sopran im Chor der Deutschen Oper Berlin.

Der Pianist und Dirigent Jamison Livsey studierte an der University of Michigan in Ann Arbor, Michigan. 2016 dirigierte er eine Premiere von TURN OF THE SCREW in Tel Aviv. Er hat als Korrepetitor mit Dirigierverpflichtung an vielen Opernhäusern gearbeitet, u. a. an der Minnesota Opera, der Chautauqua Opera, der Sarasota Opera, der Opera Cleveland, der Anchorage Opera, der Opera in Williamsburg, der Toledo Opera, beim Sugar Creek Symphony and Song, im Rahmen des Pine Mountain Music Festival sowie bei der Opera North. Bei diesen Opernensembles gastierte er auch als Cembalist und Orchesterpianist mit einem Repertoire von Monteverdi über Rossini bis zur Gegenwart. Er ist auch als Liedbegleiter tätig, u. a. für Vivica Genaux. An der Deutschen Oper Berlin wirkt er als Korrepetitor im Chor.